Wann sollte mit der Reiseplanung begonnen werden?

Spätestens 21 Tage vor der Abreise muss der Hund gegen Tollwut geimpft werden. Die Impfstoffe aus der Schweiz sind 3 Jahre lang gültig. Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist, ist nach der Impfung erneut eine Wartefrist von 21 Tagen einzuhalten. Erfolgt die Nachimpfung vor Ende der 3 Jahre, entfällt die Wartefrist.
Bei Hunden, welche das Autofahren nicht gewohnt sind, oder die während der Fahrt sehr gestresst sind, muss mehrere Monate vor der Reise mit dem Training begonnen werden. Mit den Hunden wird in kleinen Schritten das Autofahren geübt.
Gerne helfen wir Ihrem Hund bei Problemen wie Übelkeit oder Stress während der Autofahrt weiter.

Kann ich meinem Hund für die Reise Beruhigungsmittel verabreichen?

Bachblüten oder bestimmte Duftstoffe (als Halsband oder als Spray: Adaptil®) oder Hilfsstoffe aus einem Milchprotein (Zylkene®) können helfen, den Stress zu senken. Es wird davon abgeraten, starke Medikamente zur Beruhigung zu geben. Diese haben teilweise gefährliche Nebenwirkungen (zum Beispiel eine Blutdrucksenkung), oft wird während der Reise nicht bemerkt, wenn es dem Tier schlecht geht.

Was ist gesetzlich vorgeschrieben für die Reise?

Der Hund braucht für den Grenzübertritt einen Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Je nach Reiseland muss zusätzlich ein Gesundheitszertifikat vom Tierarzt ausgefüllt werden. Eine Entwurmung gegen den Fuchsbandwurm (vom Tierarzt bescheinigt) ist für Finnland, das Vereinigte Königreich, Irland und Malta vorgeschrieben.  In einigen Ländern (unter anderem Österreich, Frankreich, Italien) gilt eine Maulkorb- und Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen. Die Bestimmungen des jeweiligen Reiseziels sollten vorgängig abgeklärt werden. Die jährliche Kombi-Impfung ist für die Reise nicht obligatorisch, zum Schutz des Hundes jedoch empfohlen. Länderspezifische Informationen können auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html) oder bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Landes bezogen werden.

Welche Vorschriften gelten für Nicht-EU-Länder?

Die Vorschriften variieren von Land zu Land und müssen bei den jeweiligen Veterinärbehörden nachgeschaut werden. Wichtig zu beachten ist, ob das Reiseziel ein Tollwutrisikoland ist (Liste). Die Liste mit den Tollwutrisikoländern wird regelmässig aktualisiert und geändert. Aus Tollwutrisikoländern müssen für die Rückreise in die Schweiz strenge Bestimmungen eingehalten werden, illegal eingeführte Tiere können beschlagnahmt und in Quarantäne genommen oder sogar eingeschläfert werden.

Welche Reisekrankheiten gefährden die Hunde?

Die wichtigsten Reisekrankheiten des Hundes werden durch Zecken oder Mückenartige übertragen. Geeigneter Zecken- oder Mückenschutz ist in Ländern mit hohem Vorkommen von solchen Krankheiten sehr wichtig. In der EU sind vor allem die Mittelmeerländer gefährdet.

Babesien: Es handelt sich um Parasiten, welche durch bestimmte Zeckenarten übertragen werden. Die roten Blutkörperchen werden zerstört und es kommt zu einer Blutarmut. Betroffene Hunde zeigen Fieber, Mattigkeit und Appetitlosigkeit. Weiterlesen

Leishmanien: Die Parasiten werden durch Sandmücken übertragen. Die Symptome sind sehr vielfältig: Schwäche, Fieber, Gewichtsverlust, Hautveränderungen mit Haarverlust um die Augen, Veränderungen im Blutbild, Gelenkentzündungen oder ein Nierenversagen. Weiterlesen

Ehrlichien: Die Bakterien nisten sich in die Zellen des Abwehrsystems des Blutes ein (Monozyten) und führen zu einer Entzündung der Gefässe (Vaskultitis). Erkrankte Hunde können unter anderem Fieber, schlechten Appetit, Gewichtsverlust und Blutungen haben. Weiterlesen

Dirofilarien: Diese werden auch Herzwürmer genannt. Die Übertragung der Larven erfolgt über Stechmücken, die erwachsenen Würmer erreichen eine Grösse von bis zu 30cm und leben in der rechten Herzkammer und in den Lungengefässen. Betroffene Hunde zeigen Symptome einer Herzkrankheit wie Husten und Atemnot.

Welche vorbeugenden Massnahmen können getroffen werden?

Alle aufgeführten Krankheiten werden durch so genannte Vektoren (hier Zecken oder Mücken) übertragen. Durch die Anwendung von geeigneten Mitteln mit Repellent-Wirkung (um Zecken und Mücken fernzuhalten) kann die Wahrscheinlichkeit einer Krankheit stark verringert werden. Empfohlen werden unter anderem die Spot-on-Präparate Exspot, Advantix und Activyl oder das Halsband Scalibor.
Nach der Reise wird zusätzlich eine Wurmkur mit Wirkung gegen den Herzwurm empfohlen. Milbemax und Advocate werden hierfür am häufigsten verwendet. Eine Impfung gegen die Leishmaniose ist möglich. Der Schutz dieser Impfung ist jedoch nicht zu 100% gewährleistet und eine zusätzliche Anwendung eines Spot-on`s oder eines Halsbandes wird empfohlen. Planen Sie diese Impfung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrem Hund in den Süden fahren, denn die Erstimpfung sollte mindestens 10 Wochen vor der Abreise erfolgen.
Wir beraten Sie gerne zu den für Ihren Hund und das gewählte Reiseziel geeigneten Vorbeuge-Massnahmen.

Ist das Baden im Meer gefährlich?

Das Meerwasser kann zu Hautentzündungen und Durchfall führen. Es wird empfohlen, nach dem Baden im Meer die Hunde gut abzuduschen.