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Tatiana Lentze
Dr. med. vet. Diplomierte Verhaltensmedizinerin

Andrea Spycher
Dr. med. vet. Fachtierarzt FVH
für Kleintiere

Update 26.05.2020

HERZLICH WILLKOMMEN

In unserer Kleintierpraxis in Bern kümmern wir uns um das Wohlergehen und die Gesundheit Ihrer Vierbeiner. Wir legen grossen Wert auf eine ausführliche Beratung und eine sorgfältige Behandlung Ihrer Haustiere. Unser Team ist bestrebt, individuell angepasste Diagnostik und Therapie auf dem neusten Stand der Tiermedizin zu bieten.

Am Pfingstmontag 1. Juni bleibt unsere Praxis geschlossen!
Wir sind ab Dienstag 2. Juni wieder für Sie da.


Am 16. April 2020 hat der Bundesrat den Fahrplan zu den Lockerungsschritten nach den Einschränkungen wegen SARS-CoV-2 vorgestellt. Ab dem 27. April 2020 dürfen Tierarztpraxen und -kliniken wieder sämtliche, auch nicht dringliche Leistungen anbieten. Der Schutz der Kundschaft und der Angestellten muss jedoch weiterhin sichergestellt sein. Weiterhin müssen alle die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG befolgen. Der Bundesrat verlangt von den Betrieben ein individuelles Schutzkonzept, welches aufzeigt, wie die Massnahmen des BAG umgesetzt werden und Angestellte wie Kunden geschützt werden.

Empfehlungen für Kleintierpraxen und -kliniken im Umgang mit dem neuen Coronavirus

Zweck der Massnahmen:

  • Die unvermeidliche Krankheitswelle abzuflachen und in die Länge zu ziehen.
  • Die Kontakte zwischen Tierbesitzern und Mitarbeitenden auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Möglichst viel Personal gesund zu erhalten, damit die medizinische Versorgung der Haustiere aufrechterhalten werden kann.
  • Desynchronisation möglicher COVID-19 Infektionen bei Mitarbeitenden (Risikoexposition in der Praxis/Klinik zeitlich verteilen, damit möglichst nicht alle gleichzeitig erkranken).

 

Alle Praxen

  • Nur ein Tierbesitzer (wenn möglich keine Kinder und keine älteren Personen) kommt mit dem erkrankten Tier zum Tierarzt bzw. ins Wartezimmer
  • Nur gesunde Besitzer kommen zum Tierarzt
  • Kranke Besitzer müssen das Praxispersonal darüber informieren und geben ihre Tiere vor der Praxis an das Praxispersonal ab oder es wird gemeinsam eine Lösung gesucht
  • Anamnesen werden nach Möglichkeit im Wartezimmer, auf dem Parkplatz, draussen vor der Praxis aufgenommen bzw. schon vor der Konsultation telefonisch oder auf elektronischem Weg
  • Das Personal kann die Besitzer anweisen, den Konsultationsraum nicht zu betreten
  • Tiere werden nur von Praxispersonal gehalten und nicht von den Besitzern
  • Besitzer haben strikt keinen Zutritt in Röntgen, OP, Gemeinschaftsräume
  • WCs von Personal und Besitzern nach Möglichkeit trennen
  • Reduktion der Anzahl Sprechstunden, bzw. Pausen zwischen den Sprechstunden, damit möglichst wenig Leute zur gleichen Zeit im Wartezimmer/Praxis sind
  • Besitzer warten draussen oder im Auto anstatt im Wartezimmer
  • Besitzer müssen Hände waschen oder desinfizieren bevor sie die Praxis betreten
  • Türgriffe, Empfangstresen, Zahlterminals, Stuhllehnen, Toiletten, Wasserhähne werden täglich mehrfach desinfiziert
  • Externe Besuche wie Praktikanten und Schnupperlehrlinge werden verschoben
  • Keine Besuchszeiten mehr für stationäre Patienten
  • Nach jedem Patienten/Besitzerkontakt müssen die Hände gewaschen werden

Reisen mit Heimtieren

Einige Fluggesellschaften haben am 1. Januar 2020 ihre Flugbestimmungen angepasst. Unter anderem die Swiss:

„Ab 01. Januar 2020 wird die Mitnahme im Gepäckraum für Hasen, Kaninchen sowie von Hunden und Katzen, die zu den stumpfnasigen (brachycephalen) Rassen gehören, beschränkt. Dies gilt nicht für bereits bestätigte Buchungen über den 1. Januar 2020 hinaus“

–> Weiterlesen

Information Antibiotikaabgabe ab dem 1. Oktober 2019

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ein neues Erfassungssystem eingeführt, welches ermöglicht neue Erkenntnisse über den Einsatz von Antibiotika zu erhalten. Deshalb sind wir Tierärzte dazu verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2019 jeden Verschrieb von Antibiotika bei einem Tier in einer separaten Datenbank zu erfassen. Diese Eingabepflicht führt für uns zu einem deutlichen Mehraufwand, weshalb wir leider beim Verschreiben von Antibiotika eine Gebühr erheben müssen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wir gratulieren Frau Andrea Spycher zum „Fähigkeitsausweis Ernährung von Hunden und Katzen GST“! Im Juni hat Frau Spycher die einjährige Weiterbildung und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen und gehört nun zu den ersten Tierärztinnen in der Schweiz, die diesen Titel tragen dürfen.

Ab sofort bieten wir Ihnen Sprechstunden für Ernährungsberatung in unserer Praxis an.

Hören Sie den Canal 3-Tierratgeber mit Tierärztin Andrea Spycher:

Öffnungszeiten Tierarztpraxis Bärn West:

Mo 8:00 – 12:00 14:00 – 20:00
Di 8:00 – 12:00 14:00 – 18:00
Mi 8:00 – 12:00 14:00 – 18:00
Do 8:00 – 12:00
Fr 8:00 – 12:00 14:00 – 18:00

Bezahlung

Wir bitten Sie, die Beträge bar oder per Karte jeweils direkt zu begleichen.

Abendstrasse 1
3027 Bern

031 901 20 86

Notfalldienst Stadt Bern  0900 00 25 25
(ausserhalb der Öffnungszeiten)